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Immobilienmakler Kaulsdorf***Immobilien3***Experte rund um die Immobilie

Ihre Immobilienmakler in Biesdorf

Sie suchen  eine Immobilie in Biesdorf? Wir informieren Sie vor Veröffentlichung über neue Angebote, wenn Sie bei uns Ihr Gesuch schriftlich aufgeben! Dieser Service ist für Sie natürlich unverbindlich und kostenfrei. Wenn Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden haben, hilft Ihnen unser unabhängiger Finanzierungspartner gern und findet das für Sie günstigste Angebot!  Besonders stolz sind wir auf die Meinung unserer Kunden, die bei Google mit 5 Sternen bewertet wurden, der höchsten Punktzahl die erreicht werden kann. Kunden sagen über uns, wir arbeiten sehr ehrlich, professionell und zuverlässig und mit viel Einfühlungsvermögen. Da uns als erfolgreiches Immobilienunternehmen für Berlin / Brandenburg und in Biesdorf genau das eine Herzensangelegenheit ist, freuen wir uns natürlich ganz besonders über diese Bewertungen.  Seit mehreren Jahren sind wir erfolgreich in der Welt der Immobilien als Makler in Biesdorf Zuhause. Bewerten auch Sie unsere Arbeit und testen Sie uns.




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Immobilien3-Immobilienbewertung Kaulsdorf

Immobilienbewertung in Berlin Kaulsdorf. Wir als ortskundige, erfahrene Immobilienmakler für Immobilienbewertung in Kaulsdorf, bewerten gern Ihre Immobilie in Berlin Kaulsdorf kostenfrei und unverbindlich, egal ob es sich um ein Ein-, Zweif-,Mehramlienhaus oder unbebautes Grundstück handelt. Unser Tätigkeitsbereich als Immobilienmakler für Immobilienbewertung erstreckt sich nicht nur auf Mahlsdorf, Kaulsdorf oder Biesdorf. Wir haben uns spezialisiert auf den Ostteil Berlins wie Berlin MItte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Treptow-Köpenick,Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Weissensee und auf die angrenzenden Landkreise Brandenburgs wie Barnim, Märkisch Oderland, Oberhavel, Oder-Spree, Damhe-Spreewald, Spree-Neiße, Teltow-Flämming und Havelland.

Wir als Immobilienmakler Kaulsdorf, führen gern eine Immobilienbewertung Kaulsdorf durch.



Marktwert Kaulsdorf - Immobilien3 als Makler hilft

Wozu benötige ich den aktuellen Marktwert meiner Immobilie in Kaulsdorf ?

- Scheidung : oft spielt der Wert einer Immobilie im Falle einer Scheidung eine große Rolle. Im Zuge einer Trennung, Aufteilung des Vermögens und des Wertausgleichs, ist die objektive Einschätzung der Immobilie notwendig. Erworbene Immobilien in Kaulsdorf, gehören in den meisten Fällen zur gemeinsamen Vermögensmasse und sind daher für den Verlauf der Scheidung und der Aufteilung der Vermögenswerte von großer Bedeutung. Oft können so Kosten und auch auch Streitpotenzial eingespart werden, sollten Sie sich für einen unabhängigen, objektiven und ortskundigen Makler entscheiden. Die Werteinschätzung Ihrer Immobilie in Kaulsdorf bzw. die Ermittlung vom aktuellen Marktwert, erfordert eine dementsprechende Sorgfalt und sollte nur einem Profi überlassen werden.



Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung und lesen Sie dazu unsere von Kunden vergebenen Bewertungen!

>>> Kundenbewertungen <<<




Bodenrichtwerte 2020 in Berlin - Kaulsdorf

Achardstraße BRW 420,00 €  Adolfstraße BRW 360,00 €  Adolf-Menzel-Straße BRW 420,00 €

Am Kornfeld BRW 360,00 €  Bausdorfstraße BRW 360,00 €  Bergedorfer Straße BRW 420,00 €

Brodauer Straße BRW 360,00 €  Chemnitzer Straße BRW 420,00 €  Eschenstraße BRW 420,00 €

Ferdinandstraße BRW 360,00 €  Finkenstraße BRW 420,00 €  Gerdastraße BRW 420,00 €

Hannsdorfer Straße BRW 360,00 €  Heerstraße BRW 420,00 €  Hosemannstraße BRW 360,00 €

Jägerstraße BRW 420,00 €  Kranoldstraße BRW 360,00 €  Lassaner Straße BRW 420,00 €

Lenbachstraße BRW 420,00 €  Lindenstraße BRW 420,00 €  Mieltschiner Straße BRW 420,00 €

Mosbacher Straße BRW 420,00 €  Strehlener Straße BRW 420,00 €  Striegauer Straße BRW 420,00 €

Ulmenstraße BRW 420,00 €  Waldstraße BRW 420,00 €  Waldenburger Straße BRW 420,00 €

Weidenstraße BRW 420,00 €  Wernitzer Straße BRW 420,00 €  Wilhelmsmühlenweg BRW 360,00 €

Quelle der Bodenrichtwerte (BRW): Gutachterausschuss für Berlin, Den Link zum Gutachterausschuss finden Sie hier.





Immobilienbewertung Kaulsdorf- Immobilien3 Ihr Makler

Immobilien3-Makler für Kaulsdorf rät zur Vorsorge

1. Was ist ein (rechtlicher) Betreuer?

Ein (rechtlicher) Betreuer nimmt unter Aufsicht des Betreuungsgerichts die gesetzliche Vertretung für einen Volljährigen wahr, der

  • aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung
  • ganz oder teilweise seine Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann.
  • Die rechtliche Betreuung ist zu unterscheiden von einer aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen stattfindenden Betreuung.

Die Rechtsgrundlagen der rechtlichen Betreuung

Rechtsgrundlagen der rechtlichen Betreuung sind die §§ 1896 ff BGB.

  • Im Rahmen seines gerichtlich festgelegten Aufgabenbereichs vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB).
  • Die Willenserklärungen des Betreuers gelten gemäß § 164 BGB für und gegen den Betreuten.
  • Betreute Personen bleiben grundsätzlich geschäftsfähig - es sei denn, es wird in einem separaten Rechtsverfahren Geschäftsunfähigkeit gemäß § 104 Ziffer 2 BGB festgestellt.

Immobilien3 - Makler für Kaulsdorf beantwortet Ihre Fragen!

2. Welche Voraussetzungen gelten für einen Hausverkauf durch einen Betreuer?

2.1 Gerichtliche Bestellung des Betreuers

Ein Hausverkauf durch einen Betreuer setzt eine wirksame gerichtliche Bestellung zum Betreuer voraus, die inhaltlich auch den Verkauf der dem Betreuten gehörenden Immobilie einschließt

2.2 Abstimmung mit dem Betreuungsgericht: Möglichst vor Kaufvertragsabschluss

Gemäß §§ 1828, 1829 BGB soll eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht bereits vor einer Rechtshandlung (z. B. Abschluss eines Vertrags zum Verkauf einer Immobilie) eingeholt werden.

  • Durch das Gericht vorab genehmigte Verträge werden mit Abgabe der Willenserklärung des Betreuers rechtswirksam.
  • Liegt bei Vornahme einer Rechtshandlung durch den Betreuer noch keine gerichtliche Genehmigung vor, so ist das vom Betreuer im Namen des Betreuten getätigte Geschäft "schwebend unwirksam". Dies bedeutet, dass das Geschäft bei nachträglicher gerichtlicher Genehmigung wirksam, bei Verweigerung der Genehmigung jedoch unwirksam ist (§ 1829 Absatz 1 BGB).

2.3 Genehmigungsprüfung durch das Betreuungsgerichts bei Grundstücksgeschäften

Grundstücksgeschäfte wie der Verkauf einer Immobilie erfordern gemäß § 1821 Absatz 1 Ziffer 1 BGB stets eine Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das Betreuungsgericht prüft nach §§ 1908i, 1828 ff BGB die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Willenserklärung des Betreuten. Insbesondere muss das Rechtsgeschäft von der dem Betreuer erteilten Vertretungsbefugnis inhaltlich abgedeckt sein. Verstößt das Rechtgeschäft gegen ein Vertretungsverbot, so darf das Gericht eine Genehmigung nicht erteilen.

Gerichtliche Genehmigung trotz eines vorliegenden Rechtsmangels?

Sollte das Gericht trotz eines Vertretungsverbotes eine Genehmigung aussprechen, so führt dies nicht zur Rechtswirksamkeit des Geschäfts: Nach allgemeiner Rechtsauffassung können Rechtsmängel, mit denen das Rechtsgeschäft behaftet ist (z. B. Gesetzesverstöße, eine erfolgte Anfechtung oder Sittenwidrigkeit) nicht durch eine gerichtliche Genehmigung geheilt werden.

2.4 Bekanntgabe als Wirksamkeitsvoraussetzung der Genehmigung

Die Rechtswirksamkeit der gerichtlichen Genehmigung setzt außerdem voraus, dass

  • die Genehmigung gegenüber dem Betreuten erklärt wird (§§ 1828, 1643 Absatz 3 BGB) und
  • der Betreute in seiner Eigenschaft als Verfahrensbeteiligter informiert wird (§ 41 Absatz 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)).

2.5 Rechtsmittel: Beschwerde beim Betreuungsgericht

Innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Bekanntgabe der gerichtlichen Genehmigung gegenüber den Verfahrensbeteiligten (§ 41 Absatz 1 Satz 1 FamFG) kann Beschwerde gegen die Genehmigung eingelegt werden (Rechtsmittelfrist gemäß § 63 Absatz 2 Ziffer 2 FamFG). Die Einlegung der Beschwerde erfolgt bei demjenigen Betreuungsgericht, das die Genehmigung erteilt hat (§ 64 Absatz 1 Satz 1 FamFG).

Immobilien3-Makler für Kaulsdorf rät Ihnen !

3. Welche Vorgehensweise empfiehlt sich beim Hausverkauf mit Betreuungsvollmacht?

  • Der Betreuer sollte frühzeitig mit dem Betreuungsgericht Kontakt aufnehmen, da die Erteilung der gerichtlichen Genehmigung des Immobilienverkaufs 4 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. (Innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Genehmigung kann zudem gegen den Beschluss des Gerichtes Widerspruch eingelegt werden. Erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird ein ggf. abgeschlossener Notarvertrag rechtswirksam.)
  • Das Betreuungsgericht beauftragt zumeist einen Immobiliensachverständigen mit der Erstellung eines Wertgutachtens.
  • Auf der Grundlage des Wertgutachtens legt der Betreuer den Verkaufspreis für die Immobilie fest.
  • Der Betreuer muss einen Preis mindestens in Höhe des im Wertgutachten genannten Immobilienwertes festlegen. (Preise unterhalb dieser Wertgrenze sind nicht genehmigungsfähig bzw. werden von einer erteilten gerichtlichen Genehmigung nicht abgedeckt.)
  • Zu dem vom Betreuer festgelegten Verkaufspreis wird die Immobilie durch den Betreuer selbst oder durch einen Makler auf dem Immobilienmarkt angeboten.
  • Im Notartermin sind als Vertragsparteien der Betreuer (als Vertreter des Eigentümers) und der Käufer anwesend.
  • Hat das Gericht den Immobilienverkauf vor dem Notartermin genehmigt, so legt der Betreuer die Genehmigungsurkunde dem Notar vor.
  • Nachdem der Kaufvertrag rechtswirksam geworden ist, erfolgt die Vertragsabwicklung (Eigentumsübertragung Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung).
  • Regelmäßig bedarf es einer zusätzlichen Genehmigung durch das Betreuungsgericht, wenn der Käufer als Kreditsicherheit eine Grundschuld oder eine Hypothek eintragen lassen möchte.

Quelle: makler-vergleich.de

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KAULSDORF PLZ 12619, 12621, 12623

Kaulsdorf ist ein Berliner Ortsteil im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Gemeinsam mit Biesdorf und Mahlsdorf befindet sich hier Deutschlands größtes zusammenhängendes Gebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern. Kaulsdorf ist ein Berliner Ortsteil im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Gemeinsam mit Biesdorf und Mahlsdorf befindet sich hier Deutschlands größtes zusammenhängendes Gebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern. Der Ort entstand vor 1200 im Zuge der deutschen Ostsiedlung, allerdings nicht als Neugründung („aus wilder Wurzel“), sondern in Umstrukturierung einer slawischen Siedlung, wie der archäologische Befund von vergesellschafteten spätslawischen und frühdeutschen Scherben zeigt. Um 1250 folgte die Errichtung der Dorfkirche Kaulsdorf. Im Jahr 1347 wurde Kaulsdorf als Caulstorp in einer Schenkungsurkunde des Markgrafen Ludwig des Älteren an die Kalandsbrüder in Bernau erwähnt. Erstmals erschien der Name jedoch bereits 1285 im Zusammenhang mit einem Bewohner: Nicolao de Caulestorp. 1412 wurde der Ort ein Altargut der Petrikirche zu Cölln an der Spree, bis 1536 die Rechte der Petrikirche an die Domkirche in Berlin abgetreten wurden. 1539 wurde Kaulsdorf mit der Reformation Tochterkirche von Biesdorf. Die ersten Wohnhäuser entstanden um die Kirche herum als ein typisches Angerdorf; ungewöhnlich ist allerdings seine Dreiecksform. Infolge des Dreißigjährigen Kriegs wurden 1638 alle Höfe im Dorf verwüstet und waren ohne Bewohner, bis 1652 in Kaulsdorf fast alle Bauern- und Kossätenhöfe wieder besetzt wurden. Franz Carl Achard, Berliner Akademiemitglied, erwarb 1782 das von Abgaben befreite Gut für Versuche des Rübenanbaus und der Zuckergewinnung. Der Haltepunkt Kaulsdorf an der Preußischen Ostbahn wurde 1869 eröffnet. 1874 fand erstmals in Kaulsdorf, das zum damals neu gebildeten Amtsbezirk Biesdorf gehörte, eine Gemeindevertreterwahl statt. Die Eröffnung des Wasserwerks Kaulsdorf zur Trinkwasserversorgung der Einwohner erfolgte im Jahr 1914. Bis 1920 gehörte der Ort zum Landkreis Niederbarnim, dann wurde Kaulsdorf nach Groß-Berlin eingemeindet und Teil des Bezirks Lichtenberg. Im März 1920 bekam Kaulsdorf Elektroenergie. Zwischen 1942 und 1945 entstand ein Hilfslazarett (später Krankenhaus Kaulsdorf, seit 1997 Vivantes Klinikum Hellersdorf, Standort Myslowitzer Straße). Aus dem Bezirk Lichtenberg wurde Kaulsdorf 1979 zum damals neuen Ost-Berliner Stadtbezirks Marzahn ausgegliedert. Als dieser 1986 geteilt wurde, kam Kaulsdorf zum neu geschaffenen Stadtbezirk Hellersdorf (bestehend aus den Ortsteilen Hellersdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf). Der Ortsteil wurde 2001 durch die Fusion der Bezirke Marzahn und Hellersdorf Teil des neu gebildeten Bezirks Marzahn-Hellersdorf. 1895 wohnten in Kaulsdorf 750 Personen, deren Zahl sich durch die Ansiedlung weiterer Familien vor allem entlang der Bahnlinie bis 1920 auf rund 4000 erhöht hatte. Im Jahr 1995 hatte Kaulsdorf 13.089 Einwohner, Ende 2011 waren es 18.675. Der enorme Zuwachs resultiert aus der Neuerrichtung von Eigenheimen, der Sanierung von alten Bauerngehöften und auch aus den neuen Siedlungsgebieten um die Hugo-Distler-Straße südlich von Alt-Kaulsdorf, die Steffenshagener Straße oder die Kaulsdorfer Gärten im Nordbereich.  Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Berlin-Kaulsdorf aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creativ Commons Attribution/ShareAlike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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