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SACHVERSTÄNDIGE FÜR BEBAUTE UND UNBEBAUTE GRUNDSTÜCKE, ZERTIFIZIERT GEMÄß DIN EN ISO/IEC 17024 ( DIAZert)

Sie wollen eine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben und sind sich unsicher über dessen Wert?
Gründe für ein Verkehrswertgutachten gibt es viele. Dabei bieten sich verschiedene Möglichkeiten: Man kann einen Immobilienmakler mit der Wertermittlung beauftragen oder ein einschlägiges Internetportal für die Online-Wertermittlung nutzen. Letzteres funktioniert schnell, unkompliziert und ist preisgünstig. Allerdings gilt es viele Dinge bei der Bewertung einer Immobilie zu beachten. Über umfassendes Know-how verfügt letztlich nur der Sachverständige auf Grund seiner Ausbildung, Fachkenntnis und Erfahrung.

Gutachten welche für gerichtliche aber auch außergerichtliche Zwecke dienlich sind. Rechtsanwälte und Steuerberater empfehlen oftmals Gutachten als wertvolle Hilfe bei außergerichtlichen Entscheidungen, um im Vorfeld eine Einigung herbeiführen zu können. Das Gutachten kann abhängig von der Art für beide (gerichtliche/außergerichtliche) Fälle verwendbar sein.

Ich erstatte für Sie qualifizierte Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes für außergerichtliche und gerichtliche Anlässe, für private sowie gewerbliche Auftraggeber, Behörden und Gerichte. Die nachfolgenden Ausführungen geben Ihnen einen ersten Überblick und beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Dipl. Sachverständige Dorit Schrottenbacher

Immobilienbewertung Biesdorf

Ganz gleich, ob HauskaufVerkauf oder Wertermittlung aus einem anderen Anlass – der aktuelle Verkehrswert bzw. Marktwert einer Immobilie in Biesdorf sollte realistisch geschätzt werden. Es kommen verschiedene Methoden zur Immobilienbewertung zur Anwendung. Welches Wertermittlungsverfahren für welche Gebäudeart am besten geeignet ist, weiß ich als unabhängige Sachverständige in Berlin Biesdorf für Berlin und Brandenburg. Als Diplom Sachverständige im Fachgebiet für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Mieten und Pachten ermittle ich den Wert einer Immobilie objektiv und zuverlässig. Ich berate Sie beim Immobilienkauf, Verkauf und erstelle Ihnen gerichtsfeste Wertgutachten.

Telefon: 0172.6064789

Ihre Vorteil, Sie erhalten ein q ualifizierte Immobiliengutachter für

  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Scheidung
  • Finanzamt
  • Vermögensfeststellung
  • Familienauseinandersetzungen
  • Wertausgleich
  • Ankauf & Verkauf
  • Steuerliche Fragen 
  • Rechtliche Auseinandersetzungen
  • Beleihung von Immobilien
  • Festsetzung des Versicherungswertes
  • Pflegschaft Betreuung
  • Prüfung auf Plausibilität
  • Ankauf und Verkauf
  • unbebaute Grundstücke
  •  bebaute Grundstücke
  •  Ein- und Zweifamilienhäuser
  •  Wohn- und Geschäftshäuser
  •  Mehrfamilienhäuser
  •  Wohnungs- und Teileigentum (Eigentumswohnungen)
  •  Gewerbliche Grundstücke und Gebäude
  •  Erbbaurechte
  •  Rechte und Belastungen
  • Wohnungsrechte
  • Nießbrauchrechte
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Altenteilsregelungen mit/ohne Pflegeverpflichtung

WISSENSWERTES














 
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten den Wert einer Immobilie zu ermitteln und erfahren wann Sie ein Vollgutachten brauchen.

Es gibt vielfältige Situationen in denen Sie wissen wollen was Ihre Immobilie wert ist.

Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen: Für interne private Zwecke und zur ersten Orientierung reicht manchmal eine kostenlose Online-Bewertung. Die bessere Wahl wäre allerdings ein fundiertes Kurzgutachten (Gutacherliche Kurzstellungnahme) mit Ortsbegehung und Einsicht der notwendigen Unterlagen eines zertifizierten Gutachters, denn Online-Bewertungen sind lediglich sehr grobe und ungenaue Einschätzungen.

Sie lassen sich scheiden, das Haus soll verkauft werden oder einer der Parteien übernimmt die Immobilie und möchte die andere Partei ausbezahlen. Geht die Scheidung einvernehmlich von statten, genügt ein Kurzgutachten. Kommt es allerdings zum Streit, der vor Gericht endet, brauchen Sie zwingend ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) eines zertifizierten oder öffentlich bestellten Gutachters. Nur diese werden von den Gerichten anerkannt.
 

Sie erben eine Immobilie und sind Teil einer Erbengemeinschaft. Ein Erbe möchte sich seinen Anteil ausbezahlen lassen oder die Immobilie soll verkauft werden. Bei einer einvernehmlichen Abwicklung reicht ein fundiertes Kurzgutachten um den Wert zu ermitteln.
Eine Online-Bewertung wäre hier zu ungenau und würde im weiteren Verlauf der Verkaufsverhandlungen schnell zu Streitpotential führen. Ist sich die Erbengemeinschaft von vornherein uneinig, ist ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) unbedingt zu empfehlen, da nur diese von Gerichten anerkannt werden. Verkehrswertgutachten werden von Gerichten anerkannt, wenn sie von zertifizierten Gutachtern erstattet werden.

 

Das Finanzamt hat den Wert Ihrer Immobilie zu hoch angesetzt, z.B. bei Erbschaft, Bilanzierung, oder nach dem Verkauf (Spekulationssteuer). Dann benötigen Sie ein wertsenkendes Verkehrswertgutachten (Vollgutachten).

Sie möchten Vermögen übertragen. Um betriebliches in Privatvermögen zu übertragen benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) .


Eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten den Wert einer Immobilie zu ermitteln:

Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) nach § 194 BauGB

Verwendung: Gerichtliche Auseinandersetzung bei Scheidung oder Erbschaft, Zwangsversteigerung,  Vorlage bei Behörden (z.B. Finanzamt, Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht)  Rechtssicher: Wird nur von zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen von den Gerichten anerkannt  Inhalt: Detaillierte und methodische Berechnung  des Verkehrswertes nach § 194 BauGB mit ausführlicher Beschreibung und Begründung sowie Anlagen und Auszügen aus Registern  Vorgehen: Wird erstattet nach eingehender Ortsbesichtigung und unter Berücksichtigung aller wertrelevanter Faktoren wie z.B. der bauliche Zustand des Gebäudes, die Lage des Grundstücks, Eintragungen im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis, aktuelle Marktlage etc.  Umfang: ca. 30 – 70 Seiten, je nach Bewertungsobjekt auch mehr

Kosten: Das Honorar richtet sich in aller Regel nach dem Verkehrswert des Bewertungsobjekts, des Zeitaufwands sowie des Schwierigkeitsgrades (z.B. Berücksichtigung von Wohnrechten, Nießbrauch, Erbbaurecht, etc.) und ist angelehnt an die BVS-Richtlinie (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien.
Ab 2.200,00 € netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer (2.618,00 €). Auf Anfrage erhalten Sie gerne unsere aktuell gültige Honorartabelle.


 
Wichtig: Sachverständige bzw. Gutachter sind in Deutschland keine geschützten Berufsbezeichnungen. Verkehrswertgutachten werden auch von nicht geprüften und nicht zertifizierten Sachverständigen/Gutachtern angeboten. Vergewissern Sie sich daher, dass der Sachverständige/Gutachter zertifiziert oder öffentlich bestellt ist und eine ausreichende Vermögensschadenshaftpflicht besitzt, damit Vermögensschäden für Sie ausgeschlossen sind.

 
Kurzgutachten (Gutachterliche Kurzstellungnahme)


Verwendung: Nur für private Verwendung geeignet, wie z.B. Immobilienkauf oder -verkauf, einvernehmliche Scheidung, einvernehmliche Erbschaft.
Nicht rechtssicher: Wird von Gerichten und Behörden nicht anerkannt Inhalt und Vorgehen: Genauso fundiert (mit Objektbesichtigung und Überprüfung der Unterlagen) aber weniger umfassend als das Verkehrswertgutachten. Keine ausführliche Beschreibung der Lage, des Gebäudes oder der angewandten Wertansätze. Ersteinschätzung von  Bauschäden und des Instandhaltungsstaus (grobe Schätzung)  Umfang: ca. 15 – 20 Seiten

Kosten: Die Investition beträgt 60 % der Kosten (des vorläufigen Verfahrensergebnisses) eines vergleichbaren ausführlichen Verkehrswertgutachtens (siehe oben) zuzüglich evtl. Wohnrechte, Nießbrauch, Altalsten etc. gemäß der jeweils gültigen Honorartabelle.


Gutachterliche Werteinschätzung

Verwendung: Nur für interne private Zwecke. Geeignet für eine erste Einschätzung des Marktwertes einer Immobilie vor Kauf oder Verkauf. Nur für Standardimmobilien wie z.B. Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser. Ohne Berücksichtigung evtl. eingetragener Rechte und Belastungen.  Nicht rechtssicher: Wird von Gerichten und Behörden nicht anerkannt  Inhalt und Vorgehen: Ortsbesichtigung. Kurze Erläuterungen zu den durchgeführten Berechnungen. Angabe einer Wertspanne von .... bis.

Kosten: je nach Größe, Aufbau und Zustand der Immobilie ab 800,- Euro netto zzgl. 19 % Mehrwertsteuer (952 € inkl. Mwst.).

 
Online-Immobilienbewertung über diverse Portale


Verwendung: nur für interne private Zwecke geeignet. Dient als erste Einschätzung manchmal vor einem Immobilienverkauf
Nicht rechtssicher Inhalt: Ungenau, da i.d.R. ohne vorherige Objektbesichtigung und ohne Berücksichtigung individueller, den Kaufpreis beeinflussender Merkmale Vorgehen: Einfach und schnell,  per E-Mail

Kosten: auf Anfrage


Schiedsgutachten


Ein Schiedsgutachten soll den zeit- und kostenaufwändigen Gang zum Gericht vermeiden und von den Parteien als verbindliche Entscheidung anerkannt werden (Schiedsgutachtenvereinbarung). Hierbei einigen sich die Parteien für einen unabhängigen, unparteiischen und qualifizierten Sachverständigen zur Erstattung eines Gutachtens für den erforderlichen Zweck.


Gutachterliche Stellungnahme,

die allerdings nicht dazu dient, den umfassenden Wert der Immobilie zu ermitteln, sondern
- der Beantwortung einer konkreten Fragestellung zu einer Immobilie in freier Form und Länge oder
- zur Überprüfung eines bestehenden Gutachtens


Bei allen Gutachtenarten, außer bei der Online-Bewertung, erfolgt eine kostenlose Erstberatung, desweiteren ist 1 Ortsbesichtigung im Vertragsumfang enthalten.

Legen Sie Wert auf die Zertifizierung des Sachverständigen, wenn Sie Ihre Immobilie bewerten lassen

Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“  ist kein klassischer Ausbildungsberuf und ist gesetzlich nicht geschützt. Die Verwendung desselben steht daher grundsätzlich jeder Person offen. Achten Sie deshalb besonders auf die Qualifikation und Zertifizierung des Sachverständigen für die Bewertung Ihrer Immobilie.

Bei der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 handelt es sich um eine Personenzertifizierung mit europaweiter Anerkennung. Sie ist ein Beleg der besonderen und aktuellen Sachkunde und einer hohen persönlichen Integrität. Zertifizierte Sachverständige sind verpflichtet Ihre Sachkunde regelmäßig nachzuweisen.

Rechtliche Gleichstellung der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 und einer öffentlichen Bestellung

Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen gemäß § 404 Abs. 3 ZPO vom Gericht andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern. Die Vorschrift ist jedoch als bloße Orientierungsvorschrift auszulegen (Zöller-Greger, ZPO, § 404 Rn.2; OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2010 - Az.6 U 213/08, OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2012, Az. I-23 U 181/11). Eine Anpassung des § 404 ZPO wird vom Gesetzgeber für nicht erforderlich erachtet, weil ein Abweichen von dieser Vorgabe (Ordnungsvorschrift) ohne Folgen bleibt und die Gerichte in ihrer freien Sachverständigenwahl nicht unzulässig eingeschränkt werden.

Dementsprechend handelt das Gericht nicht fehlerhaft, wenn es einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen und nicht einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt.

Ist ein Sachverständiger zertifiziert, aber nicht öffentlich bestellt, so begründet die fehlende öffentliche Bestellung keine Vermutung für fehlende Fachkunde. Vielmehr ergibt sich die Sachkunde aus seiner Zertifizierung.* Eine solche Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ist ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis und diesem gleichzusetzen (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15). Experten gehen inzwischen davon aus, dass diese Zertifizierung die öffentliche Bestellung mit der Zeit ablösen wird.



* Zertifizierte Sachverständige unterliegen hinsichtlich ihrer persönlichen Eignung und fachlichen Qualifikation regelmäßigen Kontrollen. Das Prüfungsverfahren umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen, einen praktischen Teil sowie eine Gutachtenüberprüfung. Es werden regelmäßig Gutachten kontrolliert und Fortbildungen gefordert.

Europaweite Anerkennung der Norm EN ISO/IEC 17024

Zertifizierte Immobiliengutachterin DiaZert

Europaweite Anerkennung der Norm EN ISO/IEC 17024

Mit einer Umsetzungsrichtlinie hat der Gesetzgeber auf die Entscheidung der Europäischen Union reagiert, die europaweite Qualifikation von Sachverständigen über eine Norm zu regeln. Damit hat sich die EU explizit gegen die Übernahme des deutschen Modells "öffentliche Bestellung" und für einen freien Markt entschieden. Über die europaweite Anerkennung der Norm EN ISO/IEC 17024 hat die EU das in Deutschland geltende Monopol der Kammern bei der Zulassung von Sachverständigen endgültig gebrochen. Damit ist eine Gleichstellung des nach EN ISO/IEC 17024 zertifizierten und des öffentlichen bestellten Sachverständigen gegeben.

Ihr Immobiliengutachter: Analyse der Lage, Beurteilung und Bewertung

Als Diplom Sachverständige (DIA), zertifiziert gemäß DIN ISO 17024 (DIAZert) für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Mieten und Pachten lege mein Hauptaugenmerk auf HausbewertungWohnmarktanalyse & Grundstücksbewertung. Ich ermittle den Wert Ihrer Immobilie nach den vorgeschriebenen Richtlinien wie ImmoWertV 2021 und bin dabei unabhängig und neutral. Mit meiner ausgeprägten Marktkenntnis berate ich Sie als bestehende & zukünftige Immobilienbesitzer.

Fragen Sie mich nach einen kostenlosen Erstberatung!

Mail: info(ät)gutachten-immo24

Tel.: 0172.6067890

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine weitreichende Entscheidung, die wohl überlegt sein will. Die Immobilienbewertung durch einen Gutachter hilft, Nachteile beim Kauf oder Verluste beim Verkauf zu vermeiden.

Die Immobilienbewertung umfasst verschiedene Verfahren, die jeweils unterschiedliche Aspekte und Anwendungsbereiche haben. Hier sind die drei Hauptverfahren: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren, sowie die Änderungen durch die ImmoWertV 2021.

### Ertragswertverfahren

**Beschreibung**: Das Ertragswertverfahren wird zur Bewertung von Renditeobjekten, wie Mietwohnungen, Bürogebäuden oder Geschäftshäusern, genutzt. Es basiert auf der Annahme, dass der Wert der Immobilie sich aus den zukünftigen Erträgen ergibt.

**Anwendung**:

- Bei Mietobjekten, wo die Erträge (Mieteinnahmen) eine wesentliche Rolle spielen.

- Zur Bewertung von Gewerbeimmobilien.

- Für Investoren, die sich auf die Kapitalrendite konzentrieren.

**Berechnung**:

1. **Ermittlung der Jahresrohmiete**: Bruttomieteinnahmen ohne Nebenkosten.

2. **Abzug der Bewirtschaftungskosten**: Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis.

3. **Kapitalisierung**: Der Reinertrag wird durch den Kapitalisierungszins (Verzinsung der Immobilie) geteilt, um den Ertragswert zu bestimmen.

Das internationales Ertragswertverfahren

Beim Ertragswertverfahren unterscheidet man zwischen der deutschen und der internationalen Berechnungsgrundlage. Die Besonderheit des deutschen Ertragswertverfahrens ist, dass Boden und Gebäude zuerst einmal getrennt betrachtet werden. Beim internationalen Verfahren wird der Wert eines bebauten Grundstücks hingegen aus den aktuellen Mietverträgen und Wiedervermietungsmöglichkeit abgeleitet. Eine Trennung zwischen Gebäude- und Bodenerträgen findet nicht statt.

Weitere internationale Ertragswertverfahren sind die Investment Method und das das Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF).

### Sachwertverfahren

**Beschreibung**: Das Sachwertverfahren wird angewendet, wenn keine ausreichenden Vergleichswerte vorliegen und sich der Wert aus den Herstellungskosten der Immobilie ableiten lässt. Es wird häufig bei selbstgenutzten Wohnimmobilien und Spezialimmobilien genutzt.

**Anwendung**:

- Bei Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern.

- Bei Sonderimmobilien, für die es keinen direkten Markt gibt (z.B. Kirchen, Schulen).

**Berechnung**:

1. **Herstellungskosten**: Berechnung der Kosten, die zur Errichtung eines vergleichbaren Gebäudes notwendig wären (Neubaukosten).

2. **Abnutzung**: Abschreibung der Gebäudekosten je nach Alter und Zustand.

3. **Bodenwert**: Der Wert des Grundstücks wird gesondert bewertet und hinzugefügt.

4. **Marktanpassung**: Anpassung des errechneten Sachwertes an die Marktgegebenheiten.

### Vergleichswertverfahren

**Beschreibung**: Das Vergleichswertverfahren basiert auf dem Vergleich der zu bewertenden Immobilie mit ähnlichen, kürzlich verkauften Objekten. Es ist das gängigste Verfahren für Eigentumswohnungen und Grundstücke.

**Anwendung**:

- Bei Eigentumswohnungen.

- Bei Grundstücken.

- Bei Immobilien, für die es viele vergleichbare Verkäufe gibt.

**Berechnung**:

1. **Vergleichsobjekte**: Auswahl von möglichst vielen vergleichbaren Objekten, die kürzlich verkauft wurden.

2. **Anpassung**: Anpassung der Verkaufspreise der Vergleichsobjekte an die Bewertungsimmobilie hinsichtlich Größe, Lage, Zustand, Ausstattung etc.

3. **Durchschnittswert**: Bildung eines Durchschnittswerts aus den angepassten Vergleichspreisen.

Das Vergleichswertverfahren ist eines von drei Wertermittlungsverfahren für Immobilien und Grundstücke (§ 15 Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV). Es gilt als das präziseste Verfahren und ist für verschiedene Immobilienarten geeignet. Anders als Sachwert- und Ertragswertverfahren bildet das Vergleichswertverfahren das tatsächliche Marktgeschehen realistisch ab. Unterschieden wird zwischen dem direkten und indirekten Vergleichswertverfahren.

Direktes Vergleichswertverfahren

Bei direkten Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert über eine artgleiche bereits verkaufte Immobilie in der näheren Umgebung ermittelt. Um eine Vergleichsbasis zu bekommen, muss die Immobilie folgende Kriterien erfüllen:

  • Ähnliche Lage
  • Vergleichbare Bodenbeschaffenheit
  • Ähnliche Grundstücksgröße
  • Vergleichbare Grundstücksgestaltung
  • Ähnlicher Erschließungsgrad
  • Vergleichbarer Zustand / vergleichbares Alter

Indirektes Vergleichswertverfahren

Beim indirekten Vergleichswertverfahren bezieht sich der Sachverständige auf die erzielten Kaufpreise aus der Vergangenheit verschiedener Immobilien. Diese werden vom jeweiligen Gutachterausschuss aufbewahrt. Anhand diverser Kriterien wie Baujahr, Lage, Art der Immobilie – werden die Kaufpreise sortiert. Die Durchschnittspreise aller Segmente fließen unter Berücksichtigung relevanter Zu- und Abschläge in das indirekte Vergleichswertverfahren ein.

  • Größe des Objekts

  • Lage der Immobilie

  • Alter und Zustand

Vergleichswertverfahren bei Grundstücken

Wird das Vergleichswertverfahren zur Wertermittlung von Grundstücken angewendet, spielen folgende Faktorennein Rolle:

  • Lage
  • Größe
  • Erschließung
  • Art der Nutzung
  • Beschaffenheit des Bodens
  • Gestaltung und Ausrichtung des Grundstücks

Vergleichswertverfahren bei Immobilien / Gebäuden

Soll der Wert von einem Haus oder einer Wohnung mit dem Vergleichswertverfahren ermittelt werden, wird der Gutachter sein Augenmerk auf folgende Faktoren richten:

  • Größe
  • Art des Gebäudes
  • Baulicher Zustand
  • Restnutzungsdauer
  • Gestaltung der Immobilie
  • Zustand und Qualität der Ausstattung
  • Energetischer Zustand der zu bewerteten Immobilie

### Änderungen durch die ImmoWertV 2021

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) 2021 hat einige Änderungen und Anpassungen eingeführt, um die Bewertung von Immobilien in Deutschland zu standardisieren und zu präzisieren. Hier sind einige der wesentlichen Änderungen:

1. **Anpassung an europäische Standards**: Die ImmoWertV 2021 berücksichtigt stärker europäische Bewertungsstandards, um die Vergleichbarkeit und Transparenz zu erhöhen.

2. **Marktanpassungsfaktoren**: Die Berücksichtigung von Marktanpassungsfaktoren wurde klarer definiert, um den Einfluss von Lage und Marktentwicklung besser abzubilden.

3. **Digitalisierung**: Die Nutzung von digitalen Datenquellen und Bewertungsmodellen wurde stärker integriert, um die Effizienz und Genauigkeit der Bewertungen zu verbessern.

4. **Energieeffizienz**: Die Bewertung der Energieeffizienz und nachhaltiger Merkmale von Immobilien wurde weiter hervorgehoben, da diese Faktoren zunehmend an Bedeutung gewinnen.

5. **Flexibilisierung**: Die Verordnung erlaubt eine flexiblere Anwendung der Verfahren, um den unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Immobilientypen besser gerecht zu werden.

Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass die Immobilienbewertung in Deutschland genauer und konsistenter wird und gleichzeitig den sich wandelnden Marktbedingungen und technologischen Entwicklungen Rechnung trägt.

Tipps zu Einfamilienhaus und -Wohnungsbewertung

Eine professionelle Immobilienbewertung ist die beste Versicherung für den optimalen Hausverkauf. Auch Käufer sind in der Lage mit einer ordentlich-durchgerechneten Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung ihren Traum zu erfüllen. Auch Beratung zur Wahl der BankUmschuldung und Nutzung der Immobilien. Expertise zu ZinsenEckdatenAnlagenKriterien und Adresse finden in der FAQ Berücksichtigung.

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