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Zweckentfremdung von Wohnraum- gültig auch für Biesdorf, Mahlsdorf, Kaulsdorf, Köpenick, Pankow,

Buch, Karow Copyright Fotolia.de / hywards, Blankenburg, Französisch Buchholz

Liebe Leser von Immobilien3.

Wir möchten Sie wieder aufmerksam machen, über Neuerungen und gefällte Urteile im Bereich der Immobilienwirtschaft. Der Deutsche Mieterbund teilte kürzlich die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes mit, dass eine Wohnung nicht ohne weiteres als Ferienwohnung vermietet werden darf ( AZ VG 6 K 103.16 ). Gerade in Großstädten ist es wichtig, den dringend benötigten Wohnraum ( so auch hier in Biesdorf, Mahlsdorf, Kaulsdorf, Köpeneick, Pankow, Buch Blankenburg, Französisch Buchholz ) nicht Zweck zu entfremden. Viele dieser Wohnungen werden in Onlineportalen angeboten und verschärfen die Wohnungsnot. Das Zweckentfremdungsverbot soll weiterhin und noch verschärft durchgesetzt werden - so der Mieterbund.

               Wir sind gespannt ob das durchgesetzt wird!

Neuigkeiten

Die Kundenzufriedenheit liegt uns besonders am Herzen

Auch in Zukunft werden wir alles daran setzen uns weiter zu entwickeln und unseren Kunden den Immobilienverkauf, -kauf und das Vermieten und Mieten schnell und einfach zu gestalten. Dabei ist Ihr Feedback herzlich willkommen. Denn nur mit konstruktiven Vorschlägen und Anregungen, gern auch Wünschen können wir uns verbessern und unseren Service erweitern. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtbezirke Berlin / Brandenburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Treptow-Köpenick + Marzahn-Hellersdorf + Pankow + Berlin-Mitte + Friedrichshain-Kreuzberg + Lichtenberg + Märkisch-Oderland + Oder Spree + Dahme Spreewald + Oberhavel + Havelland + Teltow Flämming + Charlottenburg-Wilmersdorf + Steglitz-Zehlendorf + Reinickendorf + Spandau + Telmpelhof-Schöneberg

 

 

 

 

 

Bodenrichtwerte/Grundstückspreise Berlin / Brandenburg

 

 

 

 

Marzahn-Hellersdorf: Marzahn, Hellersdorf, Biesdorf, Biesdorf, Nord, Biesdorf Süd, Kaulsdorf, Mahlsdorf Treptow-Köpenick: Alt-Treptow, Obersch Pankow: Pankow, Alt--Pankow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Malchow, Rosenthal,Wilhelmsruh, Prenzlauer Berg, Weissensee, Blankenburg, Heinersdorf, Mitte: Tiergarten, Wedding, Gesundbrunnen, Hansaviertel, Moabit, Mitte Friedrichshain-Kreuzberg: Friedrichshain, Kreuzberg, Lichtenberg: Friedrichsfelde, Karlshorst, Lichtenberg, Falkenberg, Malchow, Wartenberg, Neu-Hohenschönhausen, Alt-Hohenschönhausen, Fennpfuhl, Rummelsburg Märkisch-Oderland: Seelow, Rüdersdorf, Müncheberg,, Strausberg, Bad-Freienwalde, Wriezen, Altlandsberg, Neuenhagen, Buckow, Hoppegarten, Diedersdorf, Eggersdorf, Petershagen, Fredersdorf, Hönow, Rehfelde, Neuhardenberg, Lebus Oder-Spree: Woltersdorf, Grünheide, Erkner, fanhschleuse, Müllrose, Schöneiche, Gosen-NeuZittau, Brieskow-Finkenherd, Sieversdorf, Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt, Beeskow, Spreenhagen, Selchow, Storkow, Bad-Saarow, Rietz-Neuendorf Dahme-Spreewald:Eichwalde, Schulzendorf, Wildau, Königs-Wusterhausen, Krummensee, Mittenwalde, Neue Mühle, Niederlehme, Senzig,Waßmannsdorf, Wernsdorf, Zeesen, Zernsdorf, Zeuthen, Ziegenhals, Märkisch Buchholz, Lieberose Oberhavel: Garnsee, Liebenwalde, Oranienburg, Kremmen, Stechlin, Fürstenberg Havel, Löwenberger Land, Velten, Birkenwerder, Henningsdorf, Mühlenbecker Land Havelland: Rathenow, Premnitz, Friesack, Wustermark, Falkensee, Schönwalde-Gliehn, Dallgow-Döberitz, Nauen, Paulinenhof Teltow-Fläming: Zossen, Luckenwalde, Jüterbog, Baruth, Trebbin, Blankenfelde-Mahlow, Ludwigsfelde, Großbeeren, Wünsdorf, Am Mellensee, Nuthe-Urstromtal, Dahme / Mark, Barnim: Ahrensfelde, Wandlitz, Bernau, Stolzenhagen, Klosterfelde, Zepernick, Schwanebeck, Schönerlinde, Basdorf, Birkholz, Birkholzaue, Buchholz, Danewitz, Eiche, Eberswalde, Elisenau, Finowfurt, Gorinsee, Groß Schönebeck, Blumberg, Hobrechtsfelde, Joachimsthal, Kirschgarten, Krummensee, Ladeburg, Marienwerder,Lindenberg, Waldfrieden, Werneuchen, Woltersdorf

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Wohnungswirtschaft bringt sich beim Mietspiegel in Stellung

Wohnungswirtschaft bringt sich beim Mietspiegel in Stellung

Immobilien Zeitung, Urheberin: Jutta Ochs

Die Reform des Mietspiegels trifft einen Nerv in der Vermieterschaft.Immobilien Zeitung, Urheberin: Jutta Ochs

Eine Debatte mit viel Brisanz wird morgen mit Sicherheit im Rechtsausschuss des Bundestags über die Zukunft des Mietspiegels geführt. Die Wohnungswirtschaft stemmt sich gegen eine Reform mit preisdämpfender Wirkung.

Der Rechtsausschuss des Bundestages befasst sich am morgigen Mittwoch im Rahmen einer Anhörung mit den Reformvorhaben für den Mietspiegel, der in den Kommunen die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch den Ausgangspunkt für die Mietspreisbremse festlegt. Diskussionsgrundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung, nach dem der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert wird. Die Regierung verspricht sich davon eine preisdämpfende Wirkung.

Den Grünen reicht das nicht. Sie wollen laut ihrem Antrag bundesweit die ortsübliche Vergleichsmiete auf Basis neuer Mietverträge der letzten 20 - statt vier bzw. sechs Jahre - berechnen lassen.

Mietspiegel nicht als "politisches Instrument" missbrauchen

Im Vorfeld kritisiert der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen das gesamte Verfahren. Mietspiegel bestimmten die ortsübliche Vergleichsmiete und schafften Rechtsfrieden. "Sie können und dürfen jedoch kein politisches Instrument zur beliebigen Steuerung der Miethöhe sein. Deshalb macht es sich die Politik zu einfach, wenn sie lediglich den Betrachtungszeitraum verlängert und keine Grundsätze vorlegt, um Mietspiegel wirklich rechtssicher zu machen", sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Verordnung über Mietspiegelgrundsätze nicht vergessen

Denn unabhängig von der Verlängerung des Betrachtungszeitraums des Mietspiegels ist ein umfangreicheres Gesetzeswerk beim Bundesjustizministerium (BMJV) unter Mitarbeit des Bundesinnenministeriums (BMI) in Arbeit, das das Erstellen von Mietspiegeln reformieren und somit mehr Rechtssicherheit schaffen soll. "Es ist wieder einmal eine Placebo-Maßnahme, auf der einen Seite den Betrachtungszeitraum verlängern zu wollen, auf der anderen Seite aber die so wichtige Verordnung über die Grundsätze von Mietspiegeln unter den Tisch fallen zu lassen", kritisiert Gedaschko.

Die Forderungen des GdW: "Keine Verlängerung des Betrachtungszeitraums von vier auf sechs Jahre ohne klare Grundsätze für die Erstellung von Mietspiegeln." Zudem fordert der GdW Spielraum für Zuschläge etwa für energetische Modernisierung oder altersgerechten Umbau.

Entwurf soll noch vor Ende des Jahres kommen

Zum Stand des großen Reformvorhabens beim Erstellen von Mietspiegeln teilte das BMJV auf Anfrage der Immobilien Zeitung mit, dass Gespräche "mit Experten der Mietspiegelerstellung und des Mietspiegelrechts sowie mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, Vertretern des Deutschen Mieterbunds und Vertretern der Wohnungswirtschaft geführt" worden seien. An die Teilnehmer des Gesprächs sei anschließend ein Fragebogen versandt worden, dessen Rückläufer nun ausgewertet würden. "Ein Referentenentwurf zur Mietspiegelreform wird Ende diesen Jahres vorgelegt werden." Die Wohnungswirtschaft verlangt, dass bis dahin nicht mehr am Mietrecht "herumgedoktert" werde. Alles andere sei der falsche Weg, findet der GdW.

Bei der Anhörung ist morgen u.a. der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen mit Geschäftsführer Christian Bruch und Justiziar Carsten Herlitz vertreten. Weiterhin sprechen Vertreter vom Deutschen Mieterbund, dem Institut für Urbanistik und Haus & Grund, mehrere Fachanwälte sowie Michael Reinke, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, 67. Zivilkammer.

Quelle:Immobilien Zeitung, Urheberin: Jutta Ochs

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