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Zweckentfremdung von Wohnraum- gültig auch für Biesdorf, Mahlsdorf, Kaulsdorf, Köpenick, Pankow,
Buch, Karow , Blankenburg, Französisch Buchholz
Liebe Leser von Immobilien3.
Wir möchten Sie wieder aufmerksam machen, über Neuerungen und gefällte Urteile im Bereich der Immobilienwirtschaft. Der Deutsche Mieterbund teilte kürzlich die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes mit, dass eine Wohnung nicht ohne weiteres als Ferienwohnung vermietet werden darf ( AZ VG 6 K 103.16 ). Gerade in Großstädten ist es wichtig, den dringend benötigten Wohnraum ( so auch hier in Biesdorf, Mahlsdorf, Kaulsdorf, Köpeneick, Pankow, Buch Blankenburg, Französisch Buchholz ) nicht Zweck zu entfremden. Viele dieser Wohnungen werden in Onlineportalen angeboten und verschärfen die Wohnungsnot. Das Zweckentfremdungsverbot soll weiterhin und noch verschärft durchgesetzt werden - so der Mieterbund.
Wir sind gespannt ob das durchgesetzt wird!
Auch in Zukunft werden wir alles daran setzen uns weiter zu entwickeln und unseren Kunden den Immobilienverkauf, -kauf und das Vermieten und Mieten schnell und einfach zu gestalten. Dabei ist Ihr Feedback herzlich willkommen. Denn nur mit konstruktiven Vorschlägen und Anregungen, gern auch Wünschen können wir uns verbessern und unseren Service erweitern.
Stadtbezirke Berlin / Brandenburg
Treptow-Köpenick + Marzahn-Hellersdorf + Pankow + Berlin-Mitte + Friedrichshain-Kreuzberg + Lichtenberg + Märkisch-Oderland + Oder Spree + Dahme Spreewald + Oberhavel + Havelland + Teltow Flämming + Charlottenburg-Wilmersdorf + Steglitz-Zehlendorf + Reinickendorf + Spandau + Telmpelhof-Schöneberg +
Bodenrichtwerte/Grundstückspreise Berlin / Brandenburg
Marzahn-Hellersdorf: Marzahn, Hellersdorf, Biesdorf, Biesdorf, Nord, Biesdorf Süd, Kaulsdorf, Mahlsdorf Treptow-Köpenick: Alt-Treptow, Obersch Pankow: Pankow, Alt--Pankow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Malchow, Rosenthal,Wilhelmsruh, Prenzlauer Berg, Weissensee, Blankenburg, Heinersdorf, Mitte: Tiergarten, Wedding, Gesundbrunnen, Hansaviertel, Moabit, Mitte Friedrichshain-Kreuzberg: Friedrichshain, Kreuzberg, Lichtenberg: Friedrichsfelde, Karlshorst, Lichtenberg, Falkenberg, Malchow, Wartenberg, Neu-Hohenschönhausen, Alt-Hohenschönhausen, Fennpfuhl, Rummelsburg Märkisch-Oderland: Seelow, Rüdersdorf, Müncheberg,, Strausberg, Bad-Freienwalde, Wriezen, Altlandsberg, Neuenhagen, Buckow, Hoppegarten, Diedersdorf, Eggersdorf, Petershagen, Fredersdorf, Hönow, Rehfelde, Neuhardenberg, Lebus Oder-Spree: Woltersdorf, Grünheide, Erkner, fanhschleuse, Müllrose, Schöneiche, Gosen-NeuZittau, Brieskow-Finkenherd, Sieversdorf, Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt, Beeskow, Spreenhagen, Selchow, Storkow, Bad-Saarow, Rietz-Neuendorf Dahme-Spreewald:Eichwalde, Schulzendorf, Wildau, Königs-Wusterhausen, Krummensee, Mittenwalde, Neue Mühle, Niederlehme, Senzig,Waßmannsdorf, Wernsdorf, Zeesen, Zernsdorf, Zeuthen, Ziegenhals, Märkisch Buchholz, Lieberose Oberhavel: Garnsee, Liebenwalde, Oranienburg, Kremmen, Stechlin, Fürstenberg Havel, Löwenberger Land, Velten, Birkenwerder, Henningsdorf, Mühlenbecker Land Havelland: Rathenow, Premnitz, Friesack, Wustermark, Falkensee, Schönwalde-Gliehn, Dallgow-Döberitz, Nauen, Paulinenhof Teltow-Fläming: Zossen, Luckenwalde, Jüterbog, Baruth, Trebbin, Blankenfelde-Mahlow, Ludwigsfelde, Großbeeren, Wünsdorf, Am Mellensee, Nuthe-Urstromtal, Dahme / Mark, Barnim: Ahrensfelde, Wandlitz, Bernau, Stolzenhagen, Klosterfelde, Zepernick, Schwanebeck, Schönerlinde, Basdorf, Birkholz, Birkholzaue, Buchholz, Danewitz, Eiche, Eberswalde, Elisenau, Finowfurt, Gorinsee, Groß Schönebeck, Blumberg, Hobrechtsfelde, Joachimsthal, Kirschgarten, Krummensee, Ladeburg, Marienwerder,Lindenberg, Waldfrieden, Werneuchen, Woltersdorf
Makler Immobilienmakler Biesdorf + Makler Immobilienmakler Kaulsdorf + Makler Immobilienmakler Mahldorf + Makler Immobilienmakler Marzahn + Makler Immobilienmakler Hellersdorf + Makler Immobilienmakler Alt - Pankow + Makler Immobilienmakler Pankow + Makler Immobilienmakler Blankenfelde + Makler Immobilienmakler Blankenburg + Makler Immobilienmakler Buch + Makler Immobilienmakler Karow + Makler Immobilienmakler Französisch Buchholz + Makler Immobilienmakler Niederschönhausen + Makler Immobilienmakler Malchow + Makler Immobilienmakler Rosenthal + Makler Immobilienmakler Wilhelmsruh + Makler Immobilienmakler Prenzlauer Berg + Makler Immobilienmakler Weissensee + Makler Immobilienmakler Blankenburg + Makler Immobilienmakler Heinersdorf + Makler Immobilienmakler Alt - Treptow + Makler Immobilienmakler Rauchfangswerder + Makler Immobilienmakler Oberschöneweide + Makler Immobilienmakler Niederschöneweide + Makler Immobilienmakler Grünau + Makler Immobilienmakler Johannisthal + Makler Immobilienmakler Adlershof + Makler Immobilienmakler Altglienicke + Makler Immobilienmakler Köpenick + Makler Immobilienmakler Grünau + Makler Immobilienmakler Rahnsdorf + Makler Immobilienmakler Friedrichshain + Makler Immobilienmakler Rahnsdorf + Makler Immobilienmakler Müggelheim + Makler Immobilienmakler Schmöckwitz + Makler Immobilienmakler Bohnsdorf + Makler Immobilienmakler Baumschulenweg + Makler Immobilienmakler Plänterwald + Makler Immobilienmakler Friedrichshain + Makler Immobilienmakler Kreuzberg + Makler Immobilienmakler Friedrichsfelde + Makler Immobilienmakler Karlshorst + Makler Immobilienmakler Lichtenberg + Makler Immobilienmakler Falkenberg + Makler Immobilienmakler Malchow + Makler Immobilienmakler Wartenberg + Makler Immobilienmakler Neu - Hohenschönhausen + Makler Immobilienmakler Fennpfuhl + Makler Immobilienmakler Rummelsburg + Makler Immobilienmakler Rüdersdorf + Makler Immobilienmakler Strausberg + Makler Immobilienmakler Altlandsberg + Makler Immobilienmakler Neuenhagen + Makler Immobilienmakler Hoppegarten + Makler Immobilienmakler Eggersdorf + Makler Immobilienmakler Petershagen + Makler Immobilienmakler Fredersdorf + Makler Immobilienmakler Hönow + Makler Immobilienmakler Rehfelde + Makler Immobilienmakler Woltersdorf + Makler Immobilienmakler Grünheide + Makler Immobilienmakler Erkner + Makler Immobilienmakler Schöneiche + Makler Immobilienmakler Eichwalde + Makler Immobilienmakler Schulzendorf + Makler Immobilienmakler Wildau + Makler Immobilienmakler Königs Wusterhausen + Makler Immobilienmakler Bestensee + Makler Immobilienmakler Krummensee + Makler Immobilienmakler Neue Mühle + Makler Immobilienmakler Niederlehme + Makler Immobilienmakler Senzig + Makler Immobilienmakler Zeesen + Makler Immobilienmakler Zernsdorf + Makler Immobilienmakler Ziegenhals + Makler Immobilienmakler Zeuthen + Makler Immobilienmakler Oranienburg + Makler Immobilienmakler Velten + Makler Immobilienmakler Birkenwerder + Makler Immobilienmakler Henningsdorf + Makler Immobilienmakler Mühlenbecker Land + Makler Immobilienmakler Falkensee + Makler Immobilienmakler Dallgow - Döberitz + Makler Immobilienmakler Nauen + Makler Immobilienmakler Zossen + Makler Immobilienmakler Blankenfelde - Mahlow + Makler Immobilienmakler Wünsdorf + Makler Immobilienmakler Großbeeren + Makler Immobilienmakler Gesundbrunnen + Makler Immobilienmakler Berlin Mitte + Makler Immobilienmakler Hansaviertel + Makler Immobilienmakler Tiergarten + Makler Immobilienmakler Wedding + Makler Immobilienmakler Moabit + Makler Immobilienmakler Zepernick + Makler Immobilienmakler Schwanebeck + Makler Immobilienmakler Bernau + Makler Immobilienmakler Birkholz + Makler Immobilienmakler Wandlitz + Makler Immobilienmakler Stolzenhagen + Makler Immobilienmakler Marienwerder + Makler Immobilienmakler Ahrensfelde
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Haufe Online Redaktion
Mietspiegel-Reform: Bundestag berät über Vergleichsmiete
Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete: Nun ist der Bundestag dran, einen verlängerten Betrachtungszeitraum zu beraten
Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete – und damit auch für Mietspiegel – soll von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Der Gesetzentwurf dazu liegt nun vor. Der Bundestag wird am 25. Oktober in erster Lesung darüber beraten.
Der " Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete", den das Bundeskabinett am 18. September beschlossen hat, liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Auswirkungen kurzfristiger Schwankungen des Mietwohnungsmarktes auf die Vergleichsmiete verringern und den Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten dämpfen, wie es in dem Entwurf heißt.
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Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete soll auf sechs Jahre erweitert werden. Bisher fließen in den Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit auch von Mietspiegeln der Städte und Gemeinden nur Mietverträge ein, die in den vorangegangenen vier Jahren abgeschlossen wurden. Der Anstieg der Mieten in den vergangenen Jahren hat sich damit auch in den Mietspiegelwerten niedergeschlagen.
Auch Mietpreisbremse an ortsübliche Vergleichsmiete gekoppelt
Damit bereits erstellte Mietspiegel oder sich in der Erstellung befindliche Mietspiegel auch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung anwendbar bleiben beziehungsweise verwendet werden können, soll eine großzügige Übergangsregelung eingeführt werden.
Neben Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen ist auch die Mietpreisbremse für neu abgeschlossene Mietverträge an die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete gekoppelt. In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete in neu abgeschlossenen Mietverträgen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete war eine der Maßnahmen, die bereits auf dem Wohngipfel im September 2018 beschlossen worden waren.
Verlängerung des Betrachtungszeitraums mit Artikel 14 Grundgesetz vereinbar?
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen stellt in einer Stellungnahme zum vor dem Beschluss des Bundeskabinetts vorgelegten Referentenentwurf die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens in Frage. Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Mietendämpfung widerspreche der gesetzlichen Grundintention der geltenden §§ 558 ff. BGB, die eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete regeln. Durch eine Missachtung dessen werde die aktuelle Marktmiete durch möglichst viele alte Mieten weiter verzerrt, heißt es im Statement des BFW.
Eigentlich solle die ortsübliche Vergleichsmiete dem Vermieter ermöglichen, die Mieten an die aktuelle Dynamik des Marktes anzupassen. Eine Mietpreisdämpfung sei bereits durch gesetzlich gedeckelte Mieten in der ortsüblichen Vergleichsmiete enthalten. Mit der Verlängerung des Betrachtungszeitraumes würde eine weitere Mietpreisbremse installiert.
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse, die eine Verfassungsmäßigkeit auf Grundlage des vierjährigen Betrachtungszeitraums und einer bis 2020 befristeten Mietpreisbremse gerade noch bejaht hätten, ergebe sich die Frage, ob mit der Verlängerung des Betrachtungszeitraums ein Punkt erreicht werde, der mit Artikel 14 Grundgesetz zum Schutz des Eigentums nicht mehr vereinbar sei.
BFW: Qualifizierten Mietspiegel mit mehr wissenschaftlicher Qualität stärken
Der Verband hält ein Gesetzgebungsbedürfnis für die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht erforderlich. Der BFW befürchtet außerdem, dass sich die sowieso schon vorhandenen wissenschaftlichen Defizite durch eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums verstärken könnten, was den qualifizierten Mietspiegel zivilrechtlich angreifbar mache, weil sich die Durchschnittswerte weiter als bisher von der Marktmiete entfernten. In Anbetracht der hohen Kosten, die mit der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels für die Kommunen verbunden sind, dürfe das nicht hingenommen werden.
Statt der Verlängerung des Betrachtungszeitraumes sei es eher zielführend, die Akzeptanz und Rechtssicherheit des qualifizierten Mietspiegels durch eine Erhöhung der wissenschaftlichen Qualität zu stärken, so der BFW. Auch das sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Der Verband schlägt vor, die Datenbasis dadurch zu verbreitern, dass von den Mietspiegel-Erstellern einen höhere Zahl von Grunddaten verwendet wird. Die absolute Anzahl des Rücklaufs wäre dann entsprechend höher. Um die Realitätsnähe zu erhöhen, solle gesetzlich klargestellt werden, dass die Daten zur Miethöhe nach ihren zeitlichen Unterschieden bei der Mietspiegelerstellung entsprechend zu gewichten sind.
Quelle: Haufe Redaktion