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Maklerlexikon

Was muss ich beachten beim Erwerb einer Immobilie?  

Was kann mir passieren? Kann ich mit überhaupt ein Eigenheim oder Grundstück leisten. Was kostet mich eine Beratung?

All diese Fragen werden uns als Immobilienprofi aus Biesdorf von unseren Kunde gestellt. Natürlich sollte ein Kauf gut überlegt sein. Wie stehen meine Finanzen? Wie sieht meine Lebensplanung aus? Sind weitere Kinder geplant? Bin ich beruflich angekommen? Alles das spielt eine große Rolle.

Risiken völlig auszuschließen ist unmöglich. Aber eine gute Beratung von einem Immobilienprofi wie Immobilien3 aus Biesdorf, sollte allem vorausgehen. Gerade in Finanzangelegenheiten sollten Sie nur einem Finanzprofi vertrauen. Sie gehen ja auch nicht zum Schuster um sich die Haare schneiden zu lassen!

Sobald der Gedanke gereift ist, eine Immobilie erwerben zu wollen, hat man es oft mit Fachbegriffen, wie "Abgeschlossenheitsbescheinigung" oder "Grundpfandrechte" zu tun.

Mit dem Maklerlexikon möchten wir Ihnen eine kleine Hilfestellung geben.

Abgeschlossenheitsbescheinigung - Bausparsofortdarlehen:

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abschlussgebühr

Abschreibung

Abschreibung - degressive

Abschreibung - lineare

Annuitätendarlehen

Anschaffungskosten

Arbeitnehmersparzulage

Auflassung

Auflassungsvormerkung

Aufteilungsplan

Bauabzugssteuer

Baufertigstellungsversicherung

Bauhelferversicherung

Bauherrenhaftpflicht

Bauleistungen

Bauleistungsversicherung

Bauspardarlehen

Bausparguthaben

Bausparsofortdarlehen























Bausparsumme - Feuerrohbauversicherung:

Bausparsumme

Bauspartarif

Bausparvertrag

Bauzeitzinsen

Beleihung

Beleihungsgrenze

Bereitstellungszinsen

Damnum

Disagio

Effektivzins

Eigenkapital

Eigenkapitalanteil

Eigentümerversammlung

Eigentumswohnung

Elementarschadenversicherung

Erhaltungsaufwand

Erschließungskosten

Fertigstellungsbürgschaft

Feuerrohbauversicherung























Fördergelder - Notaranderkonto

Fördergelder

Freigabeversprechen

Gemeinschaftsordnung

Gewährleistungsbürgschaft

Grundbuchamt

Grunderwerbssteuer

Grundpfandrecht

Grundschuld

Grundschuldbestellung

Grundsteuer

Hausratversicherung

Herstellungskosten

Hypothek

Hypothekendarlehen

Hypothekenpfandbrief

Instandsetzungskosten

Kinderzulage

Miteigentumsanteil

Nominalzins

Notaranderkonto























Notargebühren - Wertermittlung

Notargebühren

Prolongation

Restschuldversicherung

Restwertmethode

Sondereigentumsanteil

Sondernutzungsrecht

Sondertilgungen

Teilauszahlungszuschläge

Teilungserklärung

Termingelder

Tilgung

Umschuldung

Verkehrswert

Verkehrswertmethode

Vertragserfüllungsbürgschaft

Vollstreckungsunterwerfung

Vorfälligkeitsentschädigung

Vorschaltdarlehen

VWL - Vermögenswirksame Leistungen

Wertermittlung























Wertermittlungsgebühren - Zuteilungstermin

Wertermittlungsgebühren

Wirtschaftsauskunftei

Wohngebäudeversicherung

Wohnungsbauprämie

Zielbewertungszahl

Zinsbindungsfrist

Zuteilungstermin

Was muss ich beachten beim Erwerb einer Immobilie?  Was kann mir passieren? Kann ich mit überhaupt ein Eigenheim oder Grundstück leisten. Was kostet mich eine Beratung?


All diese Fragen werden uns als Immobilienprofi aus Biesdorf von unseren Kunde gestellt. Natürlich sollte ein Kauf gut überlegt sein. Wie stehen meine Finanzen? Wie sieht meine Lebensplanung aus? Sind weitere Kinder geplant? Bin ich beruflich angekommen? Alles das spielt eine große Rolle.


Risiken völlig auszuschließen ist unmöglich. Aber eine gute Beratung von einem Immobilienprofi wie Immobilien3 aus Biesdorf, sollte allem vorausgehen. Gerade in Finanzangelegenheiten sollten Sie nur einem Finanzprofi vertrauen. Sie gehen ja auch nicht zum Schuster um sich die Haare schneiden zu lassen!

Sobald der Gedanke gereift ist, eine Immobilie erwerben zu wollen, hat man oft mit Fachbegriffen 


 wie "Abgeschlossenheitsbescheinigung " oder " Grundpfandrechte" zu tun.

Unser kleines Lexikon für den Bereich Immobilien, soll Sie liebe Kaufinteressenten, eine kleine Hilfe sein. 


Notar Der Notar ist für die Erstellung, Durchführung und Abwicklung des Kaufvertrages und aller damit zusammenhängenden Angelegenheiten zuständig. In Deutschland ist die Abwicklung eines Immobilien- oder Grundstückerwerbs über einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.


Grunderwerbsteuer:  Diese Steuer wird vom Finanzamt für den Erwerb des Eigentums erhoben. Sie liegt in Berlin derzeit bei 6% des beurkundeten Kaufpreises, in Brandenburg bei 6,5%. 


Notarkosten:  Die Höhe der Notargebühren ist nach der Kostenordnung gesetzlich geregelt und für alle Notare verbindlich. Es ist dem Notar verboten, höhere oder auch geringere Gebühren zu verlangen. Es ist immer ratsam einen Notar zu wählen, dem Sie vertrauen. Die Notargebühren liegen i.d.R. zwischen 1,5% und 2% des im Kaufvertrag beschriebenen Kaufpreises.


Kosten des Grundbuchamtes:    Das Grundbuchamt erhebt für die geforderten Tätigkeiten  Gebühren erhoben, welche gesetzlich festgesetzt sind. Einige Gebühren werden vom Grundbuchamt vorab verlangt, um geforderte Genehmigungen zu erhalten. So müssen vorab die Kosten ausgleichen werden, damit beispielsweise die Auflassungsvormerkung eingetragen wird. Die Kosten des Grundbuchamtes liegen i.d.R. zwischen 0,5% und 1,0% vom beurkundeten Kaufpreis.


Übergabe:  Die Voraussetzung für die Übergabe des Kaufobjekts ist die vorherige Zahlung des Kaufpreises ggf auf ein Notaranderkonto. Für den Verkäufer ist das der sicherste Abwicklungsweg. So kann er sicher sein, den Kaufpreis auch wirklich zu erhalten, wenn er seine Immobilie übergibt. Übergabe im Rechtssinne bedeutet die tatsächliche Besitzverschaffung. Die Besitzübernahme ist etwas anderes als die Verschaffung des Eigentums: Der Eigentumserwerb im Grundstücksrecht ist vollendet, wenn die Eintragung des Käufers im Grundbuch in Abteilung I erfolgt ist. Der Besitzer eines Grundstücks muss daher nicht zwingend dessen Eigentümer sein. Mit dem Tag der Übergabe gehen im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer sämtliche Kosten, Verpflichtungen und Nutzen auf den Käufer über. Ab dem Übergabetag muss der Käufer beispielsweise die anfallenden Kosten der Immobilie wie Versicherung  tragen, kann aber im Gegenzug das Objekt auch nutzen. Der Eigentumserwerb im Grundstücksrecht ist vollendet, wenn die Eintragung des Käufers im Grundbuch erfolgt ist. 


Grundsteuer:  Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je nach Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus.


Löschung der Altbelastung:  Häufig sind im Grundbuch noch zu löschende Altbelastungen in Abteilung II (zum Beispiel Wohnrecht) oder in Abteilung III (zum Beispiel Grundschulden aus Finanzierungen) enthalten. Auch hier entstehen gegebenenfalls noch Notargebühren, in jedem Fall aber Kosten beim Grundbuchamt für die Löschung.


Kosten für Genehmigungen: 
In besonderen Fällen sind für den Vollzug des Kaufvertrages weitere Genehmigungen erforderlich, wie zum Beispiel die Verwalterzustimmung bei Wohnungseigentum, das Negativzeugnis als Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht, vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen beim Verkauf durch Minderjährige oder auch die Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung ( GVO ) bei Grundstücken in den neuen Bundesländern. In diesen Fällen können weitere Kosten entstehen.


Notaranderkonto: Ein Notaranderkonto ist einTreuhandkonto, welches durch den beurkundenen Notar verwaltet wird. Ein Treuhandkonto ist grundsätzlich ein in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto. Der Notar, als Inhaber des Anderkontos, verwaltet dieses für den Dritten (Käufer/Verkäufer) treuhänderisch. Der Käufer überweist den Kaufpreis auf dieses Konto, der Verkäufer bekommt die Summe später vom Notar ausgezahlt.


Auflassungsvormerkung:  Die Auflassungsvormerkung hat für alle Beteiligten eine Schutzfunktion. Sie stellt sicher, dass das Objekt nicht ein weiteres Mal verkauft werden kann, der Käufer aber, sofern alle weiteren Voraussetzungen des Kaufvertrages erfüllt sind, Eigentümer wird. Die Vormerkung bewirkt, dass alle danach erfolgten Grundbucheintragungen gegenüber dem Erwerber unwirksam sind, soweit sie sein vorgemerktes Recht beeinträchtigen. Sie schützt nicht nur gegen vertrag-widriges Verhalten des Verkäufers, sondern verhindert auch den Zugriff seiner Gläubiger.


Eigentumsumschreibung:  Erst wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist, wird der Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums im Grundbuch einreichen. Der Verkäufer hat dadurch die Sicherheit, dass er sein Eigentum erst verliert, wenn er den vereinbarten Kaufpreis erhalten hat. Der Notar stellt durch diese Vertragsgestaltung sicher, dass auch der Verkäufer keine ungesicherte Vorleistung erbringt. Der Übergang des Eigentums auf den Käufer hängt von weiteren Voraussetzungen ab, zum Beispiel von der sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die der Notar dem Grundbuchamt vorlegen muss. Diese wird erst erteilt, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde.


Grundbuch:  Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes, öffentliches Register, in dem die Wirtschafts- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken dargelegt und festgehalten werden. Alle Grundstücke in Deutschland müssen im Grundbuch registriert sein. Das Grundbuch wird beim Grundbuchamt gepflegt, es genießt öffentliches Recht und kann bei berechtigtem Interesse eingesehen werden. 

































































































































Stadtbezirke Berlin / Brandenburg

Treptow-Köpenick + Marzahn-Hellersdorf + Pankow + Berlin-Mitte + Friedrichshain-Kreuzberg + Lichtenberg + Märkisch-Oderland + Oder Spree + Dahme Spreewald + Oberhavel + Havelland + Teltow Flämming + Charlottenburg-Wilmersdorf + Steglitz-Zehlendorf + Reinickendorf + Spandau + Telmpelhof-Schöneberg





Bodenrichtwerte/Grundstückspreise Berlin / Brandenburg

Marzahn-Hellersdorf: Marzahn, Hellersdorf, Biesdorf, Biesdorf, Nord, Biesdorf Süd, Kaulsdorf, Mahlsdorf Treptow-Köpenick: Alt-Treptow, Obersch Pankow: Pankow, Alt--Pankow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Malchow, Rosenthal,Wilhelmsruh, Prenzlauer Berg, Weissensee, Blankenburg, Heinersdorf, Mitte: Tiergarten, Wedding, Gesundbrunnen, Hansaviertel, Moabit, Mitte Friedrichshain-Kreuzberg: Friedrichshain, Kreuzberg, Lichtenberg: Friedrichsfelde, Karlshorst, Lichtenberg, Falkenberg, Malchow, Wartenberg, Neu-Hohenschönhausen, Alt-Hohenschönhausen, Fennpfuhl, Rummelsburg Märkisch-Oderland: Seelow, Rüdersdorf, Müncheberg,, Strausberg, Bad-Freienwalde, Wriezen, Altlandsberg, Neuenhagen, Buckow, Hoppegarten, Diedersdorf, Eggersdorf, Petershagen, Fredersdorf, Hönow, Rehfelde, Neuhardenberg, Lebus Oder-Spree: Woltersdorf, Grünheide, Erkner, fanhschleuse, Müllrose, Schöneiche, Gosen-NeuZittau, Brieskow-Finkenherd, Sieversdorf, Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt, Beeskow, Spreenhagen, Selchow, Storkow, Bad-Saarow, Rietz-Neuendorf Dahme-Spreewald:Eichwalde, Schulzendorf, Wildau, Königs-Wusterhausen, Krummensee, Mittenwalde, Neue Mühle, Niederlehme, Senzig,Waßmannsdorf, Wernsdorf, Zeesen, Zernsdorf, Zeuthen, Ziegenhals, Märkisch Buchholz, Lieberose Oberhavel: Garnsee, Liebenwalde, Oranienburg, Kremmen, Stechlin, Fürstenberg Havel, Löwenberger Land, Velten, Birkenwerder, Henningsdorf, Mühlenbecker Land Havelland: Rathenow, Premnitz, Friesack, Wustermark, Falkensee, Schönwalde-Gliehn, Dallgow-Döberitz, Nauen, Paulinenhof Teltow-Fläming: Zossen, Luckenwalde, Jüterbog, Baruth, Trebbin, Blankenfelde-Mahlow, Ludwigsfelde, Großbeeren, Wünsdorf, Am Mellensee, Nuthe-Urstromtal, Dahme / Mark, Barnim: Ahrensfelde, Wandlitz, Bernau, Stolzenhagen, Klosterfelde, Zepernick, Schwanebeck, Schönerlinde, Basdorf, Birkholz, Birkholzaue, Buchholz, Danewitz, Eiche, Eberswalde, Elisenau, Finowfurt, Gorinsee, Groß Schönebeck, Blumberg, Hobrechtsfelde, Joachimsthal, Kirschgarten, Krummensee, Ladeburg, Marienwerder,Lindenberg, Waldfrieden, Werneuchen, Woltersdorf

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