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Immobilien3 und die Bruttogrundflächenberechnung


Wir von Immobilien3, möchten unseren Verkäufern aus Biesdorf, Mahlsdorf, Kaulsdorf, Köpenick, Pankow und Panketal wichtige Informationen zur Bruttogrundflächenberechnung liefern, welche wichtig für die Wertermittlung Ihrer Immobilie durch Immobilien3 ist.


Zur Wertermittlung einer Immobilie nach Sachwertrichtlinie NHK 2010 ist die Bruttogrundfläche ausschlaggebend. Das Bundesministerium hat dazu seine Richtlinien am 05.09.2012 in Form einer Bekanntmachung veröffentlicht.


Leider werden von vielen Unternehmen oftmals Fehler begangen, die sich auf den errechneten Wert negativ niederschlagen. Im Bundesanzeiger wird genau beschrieben, welche Flächenbereiche dazugerechnet werden können und welche nicht zur Berechnung hinzugezogen werden dürfen.


Hier gelangen Sie zum link vom bundeanzeiger- verlag.de:



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Ein Beispiel ist für die fehlerhaften Bruttogrundflächenberechnungen, das überdachte Loggias zur Bruttogrundfläche gehören, jedoch nicht überdachte Loggias und Balkone.

Hier muss also unterschieden werden. So zählt auch das Mauerwerk zur Bruttogrundfläche.

Ein weiteres Beispiel stellt der Dachboden dar.

Ein ausgebauter, begehbarer Dachboden ab 1,25 m Höhe darf mit zur Bruttogrundfläche gerechnet werden –

schließt jedoch nicht nutzbare Dachböden unter 1,25 m Höhe und Spitzböden aus.